Der ÖBV wurde im Jahre 1950 gegründet und ist u.a. für die Zucht, Leistungs- und Formwertprüfung aber auch für die Vermittlung der Welpen zuständig.
Zuchtbestimmungen:
Die Zucht der vom ÖBV vertretenen Brackenschläge liegt in den Händen der beiden zuständigen Zuchtwarte. Sie bestimmen, welche Hunde zur Zucht verwendet werden dürfen. Dabei muss es sich um rassereine, im österr. Hundezuchtbuch eingetragene Bracken handeln, die sich im Besitze von Mitgliedern des ÖBV befinden und die auch den entsprechenden Gesundheits- und Leistungsnachweis, aber auch die vorgegebene Benotung bei der Formbewertung erbringen können.
Leistungsprüfungen:
Um das im ÖBV hoch angesiedelte Leistungsniveau der Bracken zu halten, sind nur jene Hunde zuchtwürdig, die bei der Gebrauchsprüfung in den Hauptfächern Brackieren, Nachsuchenarbeit und Revierführigkeit, sowie in div. Unterfächern die streng bemessenen und vorgeschriebenen Noten erhalten.
Formbewertung:
Die Rassekennzeichen werden nach den Richtlinien der von der FCI. (Federation Cynologique Internationale) festgesetzten Standards bei nat. und int. Ausstellungen, sowie bei vereinseigenen Pfostenschauen beurteilt.
FCI. Standard Nr. 62 für Steir. Rauhaarbracken (Peintinger Bracke)
FCI. Standard Nr. 63 für Brandlbracken (Vieräugl)
Datum der Publikation der gültigen Originalstandards ist der 10. Oktober 1995.
Vermittlung:
In jedem Bundesland ist ein Gebietsführer des ÖBV um die fachgerechte Vermittlung von Welpen bemüht. Er und auch die Züchter sind gerne bereit, bei der zu erwartenden guten Entwicklung ihrer neu erstandenen Bracke behilflich zu sein.