Änderung der Altersobergrenze für Anlagenhunde

In der Vorstandssitzung des ÖJGV am 29. August 2013 wurde dem Vorschlag der Brackenkommission, das Höchstalter der Bracken für Anlagenprüfungen auf 21 Monate zu erweitern, entsprochen.

Das neue Nennformular finden sie im Bereich der Formulare > Mitgliederformulare

Änderung der Prüfungsordnung im Bereich Revierführigkeit

Grundlage:
5. Auflage der Prüfungsordnung, überarbeitet von der Brackenkommission, am 21.2.2014 vom ÖJGV genehmigt und mit 1. April 2014 in Kraft gesetzt.

Um den Tierschutzgedanken zu entsprechen, das heißt, bei der Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden keine Aggression dieser zu fördern wurde das Prüfungsfach "Wachsamkeit" im Bereich Revierführigkeit aus allen Prüfungen für Bracken herausgenommen.

Die ersatzlose Streichung des Wachsamkeitsfaches hat eine Neuverteilung der Fachwertziffern in den verbleibenden Prüfungsfächern verlangt.

PrüfungsfachFachwertziffer "neu"Fachwertziffer "alt"
a) Gehorsam*)43
b) Leinenführigkeit33
c) Ablegen und Schussruhe87
d) Schussfestigkeit*)108

*) Pflichtfach

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