GF Oberösterreich, 14.11.2026
Schweiß- & Gebrauchsprüfung
Datum: 14. November 2026
Ort: 4572 St. Pankraz
Prüfungslokal: Ferienhotel Gut Enghagen, Piessling 17, 4575 Roßleithen
Prüfungsleiter: Martin Pfeifer
Anmeldefrist: 04. Oktober 2026
Kontaktdaten für Anmeldung: Manfred Trinkl / manfred.trinkl@bracken.at
Kontodaten für Prüfungsgebühren: Manfred Trinkl / AT57 2032 0328 0446 9512, BIC: ASPKAT2LXXX / Verwendungszweck: Gebrauchsprüfung und Name des Hundes
Zahlungsfrist: 04. Oktober 2026
Bracken, die zur Gebrauchsprüfung antreten und in Oberösterreich gemeldet sind, müssen den Nachweis der ATP mitbringen. Ohne diesen Nachweis dürfen die Hunde nicht an der Prüfung teilnehmen!
Prüfungsablauf:
- Freitag 13.11.2026 ab 18 Uhr: Anmeldung im Prüfungslokal
- Samstag 14.11.2026: Vormittag Abnahme Schweißprüfung (Rotwildschweiß), Nachmittag Abnahme Revierführigkeit
- Preisverteilung am Samstagabend und anschließend „gemütlicher Ausklang!“ im Ferienhof Gut Enghagen
Zusatzinformation für alle Prüfungsteilnehmer/Innen deren Bracken nach dem 01.12.2024 in Oberösterreich gemeldet wurden:
Zeitpunkte für die Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP): Hund bei Anmeldung unter 12 Monaten: Die Bestätigung über die bestandene ATP ist der Gemeinde spätestens bis zum 18. Lebensmonat des Hundes vorzulegen. Hund bei Anmeldung ab 12 Monaten bis 8 Jahren: Die Bestätigung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung vorgelegt werden.
Was ist wichtig für Hundeführerinnen und Hundeführer von Jagdhunden?
Das neue Hundehaltegesetz in Oberösterreich verpflichtet Hundehalter zu mehr Verantwortung. Besonders relevant für Jagdhundebesitzer ist die Einteilung der Hunde in große und kleine Hunde, die nun durch die 40/20-Regelung definiert werden: Ein Hund gilt als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht. Diese Feststellung erfolgt beim Tierarztbesuch.
Hunde, die vor dem 01.12.2024 gemeldet wurden und keiner speziellen Rasse angehören
Für Sie und Ihren Hund gelten die neuen Regelungen des Oö. Hundehaltegesetzes 2024, allerdings nicht die Bestimmungen für große Hunde. Es ist keine Tierarztbestätigung erforderlich und auch keine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) notwendig.