Brackenverein, 26.08.2025
Änderungen der BPO für das Prüfungsjahr 2025
Aufgrund des massiven Auftretens von Myxomatose beim Feldhasen in zahlreichen Revieren in NÖ, sowie der damit verbundenen hohen Verbreitungsgefahr, hat die Brackenkommission folgende Änderungen der BPO für das Prüfungsjahr 2025 ausgearbeitet. Diese Änderungen der BPO wurden vom ÖJGV-Vorstand für das Prüfungsjahr 2025 beschlossen.
Rundumlaufbeschluss des ÖJGV-Vorstandes vom 8. August 2025
- Anlagenprüfungen und Brackierprüfungen, sowie Übungstage dürfen im Jahr 2025 in betroffenen Gebieten in NÖ nicht abgehalten werden.
- Aus diesem Grund kann eine Teilprüfung auf Schweiß aus dem Jahr 2025, wenn die GP mit diesem Teil begonnen wurde, zur Gebrauchsprüfung in das Prüfungsjahr 2026 mitgenommen werden. Wenn vorgesehen war, den bereits fertigen Teilprüfungsbereich „Brackieren“ von einer Anlagenprüfung aus dem Jahr 2024 zur fertigen GP mitzunehmen, kann der Schweißteil in einem nicht betroffenen Gebiet abgehalten werden und somit die GP im Jahr 2025 abgeschlossen werden.
- Hunde, die jedoch in einem Sperrgebiet leben, dürfen zur Verhinderung der Verschleppung des Seuchenzuges an keiner Prüfung/an keiner Übung im Jahr 2025 teilnehmen, sodass eine von ihnen mit einem Brackierteil angefangene GP aus dem Jahr 2024, bis in das Jahr 2026 mitgenommen werden kann.
- Bei Übungen dürfen allgemein keine Feldhasen oder Kaninchen verwendet werden.
- Behördlichen Anordnungen oder Empfehlungen des jeweiligen Landesjagdverbandes ist Folge zu leisten.
- Diese Änderungen gelten vorläufig für das Prüfungsjahr 2025, weitere Änderungen bzw. die Ausdehnung der Maßnahmen auf andere Bundesländer bleiben je nach Entwicklung des Seuchenzuges, vorbehalten.
- ÖBV-Zusatzbestimmung: Die Teilnahme von Hunden aus NÖ in anderen Bundesländern, sowie die Teilnahme von Hunden anderer Bundesländer in NÖ wird seitens des ÖBV gänzlich untersagt.
